Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Farmers4All B.V. (Hinterlegt bei der Handelskammer unter der Nummer 05087108

Artikel 1 - Begriffsbestimmungen

1.1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

Kunde: das Unternehmen, das einen Vertrag mit Farmers4All abschließt;

Unternehmen: eine natürliche Person, ein Unternehmen oder eine juristische Person, die im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt;

Farmers4All: die juristische Person, mit der der Käufer einen Vertrag geschlossen hat, nämlich Farmers4All B.V., mit Sitz im Woudbloemweg 8-a in (7701PG) Dedemsvaart, KvK-Nummer: 05087108;

Mitgliedschaft:der Vertrag, auf dessen Grundlage ein Käufer gegen Zahlung während der Vertragslaufzeit die von Farmers4All angebotenen Vorteile nutzen kann, einschließlich - aber nicht beschränkt auf - die Bestellung von Produkten zu vorteilhaften Einkaufspreisen über die Farmers4all-Website und die Inanspruchnahme des Kundendienstes von Farmers4All.

Vertrag: Verträge mit Farmers4All über Miete, Leasing, Kauf oder Verkauf von Produkten und Mitgliedschaften;

Fernabsatzvertrag: ein Vertrag, der über ein von Farmers4All organisiertes System abgeschlossen wurde, das ausschließlich Fernkommunikationstechniken verwendet;

Produkt: Von Farmers4All verkaufte, vermietete oder geleaste Waren, einschließlich - aber nicht beschränkt auf - landwirtschaftliche Geräte;

Partei: Kunde und/oder Farmers4All;

Service: Anschluss-, Installations-, Inbetriebnahme-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten, die im Auftrag eines Produkts durchgeführt werden;

Lieferant:die Partei, die Waren und Dienstleistungen bereitstellt.

 

Artikel 2 - Anwendbarkeit

2.1.     Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von Farmers4all und jeden Vertrag mit Farmers4all.

2.2.     Farmers4all ist jederzeit berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern oder zu ergänzen. Farmers4all wird den Kunden schriftlich über die Änderung(en) informieren und dem Kunden die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Farmers4all bekannte E-Mail-Adresse des Kunden erneut zusenden.

2.3.     Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter werden ausdrücklich abgelehnt und finden auf Verträge keine Anwendung.

2.4.     Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sind, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang gültig. In diesem Fall werden Farmers4all und der Kunde Konsultationen aufnehmen, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtigen oder ungültigen Bestimmungen ersetzen, wobei der Zweck und die Bedeutung der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt werden.

 

Artikel 3 - Farmers4all-Angebote

3.1.     Alle Angebote von Farmers4all sind völlig freibleibend. Wenn im Angebot keine Annahmefrist angegeben ist, erlischt das Angebot innerhalb von 7 Tagen oder so viel früher, wenn das Produkt, auf das sich das Angebot bezieht, in der Zwischenzeit nicht mehr verfügbar ist.

3.2.     Farmers4all kann nicht an ein Angebot gebunden werden, wenn der Kunde vernünftigerweise nachvollziehen kann, dass das Angebot einen offensichtlichen Fehler oder Schreibfehler enthält.

3.3.     Ein im Namen von Farmers4all unterbreitetes (zusammengesetztes) Angebot und/oder eine Offerte muss in seiner Gesamtheit angenommen werden. Eine teilweise Annahme oder Ablehnung eines (zusammengesetzten) Angebots und/oder einer Offerte führt zum Erlöschen des gesamten Angebots und/oder der gesamten Offerte.

3.4.     Farmers4all kann nach eigenem Ermessen und ohne weitere Begründung Kunden oder Dritten den Zugang zum privaten Teil ihrer Website, auf der sie ihre Produkte anbietet, verweigern und/oder deren Konten sperren. Diese Befugnis gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Kunden oder Dritte, die ihr Konto auf der Farmers4all-Website zu Zwecken nutzen, die mit Farmers4all im Wettbewerb stehen, sowie für Kunden oder Dritte, die ihr Konto auf der Farmers4all-Website zu anderen Zwecken als der Bestellung von Produkten für den eigenen Gebrauch nutzen. Farmers4all ist in diesem Fall nicht verpflichtet, bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge oder Schadensersatz zu erstatten.

 

Artikel 4 - Das Abkommen

4.1.     Das Bestehen eines Vertrages kann gegenüber Farmers4all nur durch einen von Farmers4all unterzeichneten Vertrag oder durch eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung von Farmers4all nach Vertragsabschluss nachgewiesen werden.

4.2.     Jede Abweichung/Ergänzung einer Vereinbarung gilt nur gegenüber Farmers4all und kann gegenüber Farmers4all nur mit einem von Farmers4all unterzeichneten schriftlichen Dokument nachgewiesen werden.

 

Artikel 5 - Probeabonnement

5.1.     Ein Unternehmen kann mit Farmers4all einen zeitlich begrenzten Vertrag abschließen, um sich mit den von Farmers4all angebotenen Dienstleistungen vertraut zu machen (Probeabonnement).

5.2.     Das Probeabonnement wird für einen Zeitraum von 3 Monaten abgeschlossen und endet automatisch am Ende des Probezeitraums.
 5.3.     Ungeachtet des Artikels 5.2 wird ein Probeabonnement automatisch in ein Jahresabonnement umgewandelt, wenn während der Probezeit eine Versicherung oder ein Vertrag abgeschlossen wird. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Art von Versicherung oder Vertrag es sich handelt.

5.4.     Ein Probeabonnement kann bei Farmers4all einmal alle drei Jahre abgeschlossen werden. Möchte das Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Ablauf des Probeabonnements eine Mitgliedschaft bei Farmers4all abschließen, muss es ein Jahresabonnement abschließen.

 

Artikel 6 - Der Preis

6.1.     Die Preise von Farmers4all verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere staatliche Abgaben. Die Preise von Farmers4all verstehen sich zuzüglich eventueller Liefer-, Transport-, Versand-, Abruf- und Verwaltungskosten. Farmers4all hat das Recht, Erhöhungen dieser Kosten, Steuern und Abgaben an den Kunden weiterzugeben.
 6.2 Alle Preisangaben in Werbematerialien und/oder auf der Website von Farmers4all unterliegen Schreib- und Rechenfehlern, aus denen der Kunde keine Rechte ableiten kann, und Farmers4all übernimmt diesbezüglich keine Haftung.
 6.3.     Farmers4all ist jederzeit berechtigt, die Preise für die Produkte einseitig und zwischenzeitlich zu erhöhen, wenn und soweit sie mit einer Erhöhung ihrer Einkaufs-, Produktions- und Arbeitskosten für die Produkte konfrontiert ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag aus diesem Grund aufzulösen.

6.4.     Farmers4all ist berechtigt, den Preis der Mitgliedschaften jährlich einseitig zu ändern. Betrifft die Preisänderung der Mitgliedschaft eine Preiserhöhung von mehr als 20%, wird Farmers4all den Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderung informieren. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, das Abonnement fristlos zu kündigen.

6.5 Farmers4all kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Preise vom Lieferanten einseitig erhöht werden oder wenn Produkte nicht zu den angegebenen Preisen geliefert werden können.

Artikel 7 - Abrechnung, Zahlungen und Eigentumsvorbehalt

7.1.     Die Zahlung hat innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern die Parteien nicht schriftlich eine andere Frist vereinbart haben.

7.2.     Die Zahlung erfolgt auf die zwischen den Parteien vereinbarte Weise. Wurde keine Zahlungsweise vereinbart, so ist der geschuldete Betrag in voller Höhe und sofort zu zahlen. Sind monatliche Zahlungen fällig, so erfolgt die Zahlung ebenfalls im Voraus, vor dem ersten Tag eines jeden Monats, per Lastschrift.

7.3.     Sofern nicht an anderer Stelle in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen, kann sich der Kunde niemals auf eine Aufrechnung und/oder einen Aufschub und/oder eine Minderung in Bezug auf eine ihm obliegende (Zahlungs-)Verpflichtung berufen, unter welchem Namen und aus welchem Grund auch immer.

7.4.     Farmers4all ist jederzeit berechtigt, vom Kunden weitere Sicherheiten in der von ihr gewünschten Form und in dem von ihr gewünschten Umfang für die Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden aus den Verträgen zu verlangen. Der Käufer ist verpflichtet, auf erstes Ersuchen bei der Bestellung eines Faustpfandrechts mitzuwirken und auf erstes Ersuchen bei der Verpachtung eines Grundstücks (Bau) mitzuwirken.

7.5.     Im Falle der Liquidation, des Konkurses, des Zahlungsaufschubs oder des Gläubigervergleichs des Käufers oder im Falle eines entsprechenden Beschlusses oder Antrags sind die Forderungen von Farmers4all gegenüber dem Käufer sofort und in vollem Umfang einforderbar und hat Farmers4all das Recht, den Vertrag mit dem Käufer mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne dem Käufer gegenüber schadensersatzpflichtig zu werden/zu sein, In diesem Fall ist Farmers4all auch berechtigt, den Gesamtbetrag, den der Käufer Farmers4all noch hätte zahlen müssen, wenn keine Auflösung stattgefunden hätte, als Entschädigung vom Käufer zu fordern, unbeschadet des Rechts von Farmers4all, weitere Schäden, Kosten und Zinsen zu fordern.

7.6.     Farmers4all ist berechtigt, die vom Kunden geleisteten Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die fälligen Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen, auch wenn der Kunde eine andere Reihenfolge der Anrechnung bestimmt hat.

7.7.     Allein die nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Begleichung einer seiner Verpflichtungen durch den Kunden bringt ihn in Verzug, ohne dass es einer weiteren Inverzugsetzung bedarf. Alle vom Kunden einzuhaltenden Zahlungsfristen sind Endfristen, bei deren bloßer Überschreitung der Kunde in Verzug gerät.

7.8.     Ab dem Tag, an dem der Käufer mit der Zahlung eines Betrags in Verzug ist, schuldet er Farmers4all - ohne weitere Inverzugsetzung - Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat oder die gesetzlichen Handelszinsen, je nachdem, welcher Betrag höher ist, auf diesen Betrag bis zum Tag der vollständigen Zahlung.

7.9.     Sobald der Käufer in Verzug ist, ist der Käufer außerdem verpflichtet, Farmers4all alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zu erstatten, die Farmers4all entstanden sind. Die außergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf mindestens 15 % des geschuldeten Betrags, mindestens jedoch auf 1.000 €.

7.10.    Die von Farmers4all an den Kunden verkauften und gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Farmers4all, bis der Kunde alle seine Verpflichtungen gegenüber Farmers4all aus allen mit Farmers4all geschlossenen Verträgen erfüllt hat. Die Risiken des Verlusts und der Beschädigung der Produkte gehen ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf den Käufer über. Der Käufer ist verpflichtet, Farmers4all jederzeit Zugang zu diesen Produkten zu gewähren und diese Produkte wieder in Besitz zu nehmen. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer nicht berechtigt, die Produkte zu belasten, zu verkaufen oder anderweitig zu veräußern oder sie anderen zur Nutzung zu überlassen.

7.11.    Wenn der Käufer die Bestimmungen der Artikel 7.3, 7.4, 7.10, 8.2, 8.5, 9.4 und/oder 17.1 nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig einhält (im Folgenden: Verstoß), verwirkt der Käufer ohne Inverzugsetzung eine sofort fällige Geldstrafe in Höhe von € 5.000 pro Verstoß und in Höhe von € 500 pro Tag, an dem der Verstoß andauert, unbeschadet des Rechts von Farmers4all, darüber hinaus vollen Schadenersatz zu fordern.

7.12.    Wenn der Käufer während der Laufzeit des Vertrages sein Unternehmen ganz oder teilweise veräußert oder überträgt oder anderweitig die Kontrolle innerhalb/über das Unternehmen des Käufers ganz oder teilweise auf andere, wie auch immer benannt, übergeht (z. B. durch Anteilsübertragung, Fusion, Abspaltung, Asset-Transaktion usw.), hat Farmers4all das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder weitere Bedingungen an den Vertrag zu knüpfen oder weitere Sicherheiten vom Käufer zu verlangen, ohne dass Farmers4all schadenersatzpflichtig wird.

 

Artikel 8 - Lieferung oder Bereitstellung von Produkten

8.1.     Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, liefert Farmers4all die Produkte ab Werk gemäß den Incoterms 2010.

8.2.     Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte in dem Moment anzunehmen, in dem sie ihm zur Lieferung oder Entsorgung angeboten werden. Verweigert der Kunde die Annahme oder unterlässt er es, die für die Lieferung oder Entsorgung erforderlichen Informationen, Anweisungen oder Mitwirkungshandlungen zu erteilen, ist Farmers4all berechtigt, die Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern.

8.3.     Farmers4all wird dem Kunden die Produkte innerhalb der von Farmers4all angegebenen oder mit Farmers4all vereinbarten Frist liefern oder zur Verfügung stellen. Diese Fristen sind Richtwerte und können nicht als strenge Fristen angesehen werden. Eine Überschreitung dieser Fristen berechtigt den Kunden nicht zu einer Entschädigung oder Auflösung des Vertrags oder zu anderen Rechten.

8.4.     Die Risiken des Verlusts und der Beschädigung der Produkte gehen zum Zeitpunkt der Lieferung oder der Entsorgung auf den Kunden über.

8.5.     Der Kunde ist verpflichtet, Farmers4all unverzüglich schriftlich darüber zu informieren, dass Dritte Rechte an Farmers4all-Produkten oder Produkten, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehen, geltend machen.

 

Artikel 9 - Ende des Abkommens
9.1.     Ein Vertrag wird für die im Vertrag angegebene Dauer geschlossen, es sei denn, aus der Natur des Vertrages ergibt sich etwas anderes oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich schriftlich etwas anderes. Danach verlängert sich der Vertrag stillschweigend um denselben Zeitraum. Der Vertrag kann von jeder Partei jederzeit zum Ende eines Kalendermonats unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.
 9.2 Ungeachtet der Klausel 9.1 kann ein Vertrag, bei dem es sich um eine Mitgliedschaft handelt, nicht gekündigt werden, wenn der Kunde eine Versicherung oder einen Vertrag über Farmers4all während des Vertrags oder der Versicherung abgeschlossen hat. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Art von Versicherung oder Vertrag es sich handelt.

9.3.     Die Kündigung muss schriftlich per E-Mail an administratie@farmers4all.nl oder auf dem Postweg erfolgen. Die Kündigung ist erst dann gültig, wenn Farmers4all den Erhalt der Kündigung schriftlich per E-Mail oder per Post bestätigt hat.

9.4.     Bei Beendigung oder Kündigung (z. B. durch Stornierung) oder Auflösung des Vertrags muss der Kunde alle gemieteten Produkte und die Produkte, die Eigentum von Farmers4all sind, in gutem Zustand an Farmers4all an dem in Artikel 8.1 genannten Ort zurückgeben.

 

Artikel 10 - Kontrolle der Produkte

10.1.    Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Richtigkeit, den Zustand und die Anzahl der ihm gelieferten oder zur Verfügung gestellten Produkte zu überprüfen. Der Kunde hat zu prüfen, ob die Produkte und ihre Qualität und/oder Menge mit dem Vereinbarten übereinstimmen und die zwischen den Parteien diesbezüglich vereinbarten Anforderungen erfüllen. Erkennbare Mängel müssen Farmers4all innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung oder Bereitstellung schriftlich mitgeteilt werden. Nicht sichtbare Mängel müssen Farmers4all unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen, nachdem sie entdeckt wurden oder vernünftigerweise hätten entdeckt werden können, schriftlich mitgeteilt werden. Die Mitteilung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit Farmers4all angemessen reagieren kann. Der Kunde muss Farmers4all die Möglichkeit geben, eine Beschwerde zu untersuchen (oder untersuchen zu lassen).

10.2.    Wenn ein Mangel später als in Artikel 10.1 festgelegt gemeldet wird, verliert der Kunde alle seine Rechte in dieser Angelegenheit und er hat keinen Anspruch mehr auf Erfüllung, Reparatur, Ersatz, Auflösung oder Entschädigung oder Änderung des Vertrags.

 

Artikel 11 - Recht auf Widerruf

11.1.    Dem Kunden steht kein Widerrufsrecht zu.

 

Artikel 12 - Vollstreckung durch Farmers4all

12.1.    Die von Farmers4all gelieferten oder zur Verfügung gestellten Produkte entsprechen den üblichen Anforderungen und Normen, die zum Zeitpunkt der Lieferung oder Zurverfügungstellung vernünftigerweise an sie gestellt werden können und für die sie bei normalem Gebrauch in den Niederlanden bestimmt sind. Farmers4all garantiert niemals, dass die Produkte für andere, weitere oder besondere Zwecke geeignet sind. Bei Verwendung außerhalb der Niederlande hat der Kunde selbst zu prüfen, ob die Produkte für die dortige Verwendung geeignet sind und die dafür festgelegten Bedingungen erfüllen.

12.2.    Farmers4all kann sich bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus den Verträgen Dritter bedienen, sei es im Rahmen von Unteraufträgen oder nicht.

12.3.    Farmers4all kann die Rechte und Pflichten aus den Verträgen ganz oder teilweise auf Dritte übertragen, sofern diese Dritten gewährleisten, dass sie die Verpflichtungen gegenüber den Kunden weiterhin vollständig und rechtzeitig erfüllen.

Artikel 13 - Haftungsbeschränkung

13.1.    Sollte Farmers4all, aus welchem Grund auch immer, für gelieferte oder zur Verfügung gestellte Produkte oder Dienstleistungen oder anderweitig haftbar sein, so ist die Haftung von Farmers4all ausgeschlossen und auf die in dieser Bestimmung geregelten Fälle beschränkt. Auch wenn der Kunde Farmers4all aus anderen Rechtsgründen als dem Vertrag (z.B. unerlaubte Handlung, ungerechtfertigte Zahlung oder ungerechtfertigte Bereicherung) haftbar macht oder macht, muss der Kunde die Ausschlüsse und Beschränkungen in diesem Artikel 13 gegen sich gelten lassen.

13.2.    Ein Käufer kann aus einem Kostenvoranschlag oder einer Beratung von Farmers4all keine Rechte oder Erwartungen ableiten, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

13.3.    Farmers4all ist nicht an Fotos und Texte gebunden, die Produkte auf seiner Website, in Werbematerialien, in Anzeigen oder in anderen Medien darstellen und beschreiben. Solche Medien werden nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Farmers4all haftet daher nicht für Ungenauigkeiten oder Abweichungen von den vorgenannten Fotos oder Texten.

13.4.    Farmers4all haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die dadurch entstehen, dass Farmers4all sich auf unrichtige und/oder unvollständige Daten verlässt, die vom Käufer oder im Namen des Käufers zur Verfügung gestellt wurden.

13.5.    Sollte Farmers4all für einen Schaden haftbar sein, so ist die Haftung von Farmers4all auf maximal den Rechnungswert ohne Mehrwertsteuer der Produkte beschränkt, zumindest auf das Produkt, auf das sich die Haftung bezieht.

13.6.    Die Haftung von Farmers4all ist in jedem Fall auf den Betrag der tatsächlichen Zahlung durch den Versicherer in dem betreffenden Fall begrenzt. Erfolgt keine Zahlung oder ist die Zahlung geringer als der Schaden, gelten die Bestimmungen dieses Artikels 13 uneingeschränkt.

13.7.    Farmers4all haftet nur für direkte Schäden. Unter direktem Schaden ist ausschließlich der Schaden zu verstehen, der in einem direkten kausalen und vorhersehbaren Zusammenhang mit den Umständen steht, die zur Haftung führen. Darüber hinaus werden unter direktem Schaden ausschließlich die angemessenen Kosten für die Ermittlung der Ursache und des Umfangs des Schadens verstanden, sofern sich die Ermittlung auf einen Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht, sowie die angemessenen Kosten, die zur Erfüllung des Vertrags durch die unzureichende Leistung von Farmers4all entstanden sind, sofern diese Farmers4all zugerechnet werden können, und die angemessenen Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens entstanden sind, sofern der Käufer nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser allgemeinen Bedingungen geführt haben.

13.8.    Farmers4all haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Verkäufe, entgangene Einsparungen und Schäden aufgrund von Betriebsstagnation.

13.9.    Farmers4all wird bei der Beauftragung von Dritten, die nicht zu seiner Organisation gehören, stets die erforderliche Sorgfalt walten lassen. Farmers4all haftet nicht für eventuelle Unzulänglichkeiten dieser Drittparteien.

13.10.  Farmers4all haftet darüber hinaus nicht für (die Folgen von) das nicht ordnungsgemäße Funktionieren von Geräten, Software, Daten und Dateien, Registern oder anderen Gegenständen, die bei der Ausführung des Vertrags verwendet werden, ausgenommen davon.

13.11.  Wenn es nach der Lieferung oder nach der Bereitstellung der Produkte oder nach der Erbringung der Dienstleistung zu Beanstandungen kommt und Farmers4all zu einer Leistung (z. B. Reparatur) verpflichtet ist, ist Farmers4all nur dann verpflichtet, diese Arbeiten auf eigene Kosten nachzuliefern und/oder zu erbringen, wenn und soweit der Wert dieser Arbeiten den Rechnungswert (ohne MwSt.) der Produkte oder der Dienstleistung oder zumindest des Produkts oder der Dienstleistung, auf die sich dies alles bezieht, nicht übersteigt.

13.12.  Alle Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren sechs (6) Monate nach dem schadensverursachenden Ereignis.

 

Artikel 14 - Höhere Gewalt

14.1.    Im Falle höherer Gewalt ist Farmers4all nach eigenem Ermessen berechtigt, die Ausführung eines Vertrags ganz oder teilweise für die Dauer der Umstände höherer Gewalt auszusetzen oder den Verkauf aufzulösen, soweit er von den Umständen höherer Gewalt betroffen ist, ohne dass Farmers4all zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist.

14.2.    Als höhere Gewalt gelten: Krieg, Aufruhr, Mobilmachung, Belästigung, Pandemien, Unruhen im In- und Ausland, behördliche Maßnahmen, Streiks, Staus, Stromausfälle, Störungen des Internets, der Telefonie oder anderer Kommunikationsmittel oder die Androhung solcher und ähnlicher Umstände; Störung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Währungsverhältnisse, Betriebsunterbrechungen durch Feuer, Unfall oder andere Ereignisse wie z.B. Wasserschäden, Import- und Exportbehinderungen, Arbeitskräftemangel, Naturereignisse, und zwar unabhängig davon, ob die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung bei Farmers4all, ihren Lieferanten oder von ihr für die Ausführung der Verpflichtung eingeschalteten Dritten eintritt.

 

Artikel 15 - Geistiges Eigentum

15.1.    Farmers4all behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihr nach dem Urheberrechtsgesetz und anderen Gesetzen und Vorschriften über geistiges Eigentum zustehen. Alle geistigen Eigentumsrechte, die im Rahmen eines Vertrags entstehen, gehören ausschließlich Farmers4all unter Ausschluss anderer. Farmers4all ist berechtigt, die bei der Durchführung eines Vertrages gewonnenen Erkenntnisse auch für andere Zwecke zu nutzen.

15.2.    Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 16 ist es Farmers4all gestattet, die von ihr gelieferten oder zur Verfügung gestellten Produkte oder Dienstleistungen mit dem Namen, der Marke, der Werbebotschaft oder einem anderen Ausdruck des Käufers in Katalogen, Werbedrucksachen, Veröffentlichungen, Anzeigen abzubilden oder bei Messen und Ausstellungen zu verwenden, ohne dass Farmers4all dem Käufer eine Vergütung schuldet.

 

Artikel 16 - Beschwerdeverfahren

16.1 Sofern sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, müssen Beanstandungen der Vertragsausführung innerhalb von 8 Tagen, nachdem der Kunde die Mängel festgestellt hat, vollständig und deutlich beschrieben bei Farmers4all eingereicht werden.

16.2 An Farmers4all gerichtete Beschwerden werden innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Eingang beantwortet. Erfordert eine Reklamation eine absehbar längere Bearbeitungszeit, wird Farmers4all innerhalb der 14-Tage-Frist mit einer Empfangsbestätigung und einem Hinweis darauf antworten, wann der Kunde mit einer ausführlicheren Antwort rechnen kann.

16.3 Der Kunde muss Farmers4all in jedem Fall eine Frist von 4 Wochen setzen, um die Beschwerde einvernehmlich zu lösen. Nach Ablauf dieser Frist liegt eine Streitigkeit vor, die der Streitbeilegung gemäß Artikel 18 dieser Bedingungen unterliegt.

16.4 Etwaige Streitigkeiten in Bezug auf die Waren oder vom Kunden vorgebrachte Beschwerden berechtigen den Kunden nicht zur Aussetzung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag.

 

Artikel 17 - Sonstiges

17.1.    Der Käufer verpflichtet sich, Farmers4all unverzüglich über jede Pfändung von beweglichem oder unbeweglichem Eigentum des Käufers oder der Farmers4all gehörenden Produkte oder eines Teils davon zu informieren, ferner über seinen Antrag auf Konkurs, seinen Antrag auf Zahlungsaufschub von seinem Antrag auf Zahlungsaufschub, von seinem Antrag oder dem Antrag des Bürgermeisters und der Schöffen seines Wohn- oder Aufenthaltsortes, die Anwendung der Umschuldungsregelung oder der Schutzhaft in Bezug auf ihn auszusprechen, und von seiner Absicht, die Niederlande mit ständigem Wohnsitz zu verlassen. Der Käufer verpflichtet sich außerdem, in den oben genannten Fällen den pfändenden Gerichtsvollzieher oder den Konkursverwalter oder den Verwalter der Vereinbarungen mit Farmers4all unverzüglich zu informieren.

17.2.    Wenn sich mehrere (natürliche oder juristische) Personen als Käufer verpflichtet haben, haften sie gegenüber Farmers4all stets gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus den Verträgen. Die Verpflichtungen aus den Verträgen gelten auch gegenüber den Erben und Rechtsnachfolgern des Käufers als gesamtschuldnerisch.

17.3.    Zieht der Kunde um, ohne Farmers4all einen neuen Wohnsitz mitzuteilen, so gilt die im Vertrag genannte Adresse des Kunden als Wohnsitz des Kunden.

 

Artikel 18 - Anwendbares Recht und Streitigkeiten

18.1.    Auf alle Rechtsverhältnisse, an denen Farmers4all beteiligt ist, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar, auch wenn ein Schuldverhältnis ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn die an dem Rechtsverhältnis beteiligte Partei dort ihren Wohnsitz hat. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags ist ausdrücklich ausgeschlossen.

18.2.    Alle Streitigkeiten zwischen Farmers4all und dem Kunden werden ausschließlich, d.h. unter Ausschluss anderer zuständiger Gerichte und Schiedsverfahren, dem zuständigen Gericht in Overijssel (Niederlande) vorgelegt, es sei denn, dass aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung ein Gericht an einem anderen Ort zuständig ist.

Ende